Wer beauftragt den Sachverständigen und wer bezahlt ihn?
Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir raten Ihnen: lehnen Sie einen von der gegnerischen Versicherung engagierten Gutachter in jedem Fall ab. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachter. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Bei einem Kaskoschaden ist der Fall anders. Sie können einen eigenen Gutachter beantragen, die Kosten hierfür werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit der eigenen Versicherung ist daher empfehlenswert.