Reicht es bei kleineren Schäden nicht aus, lediglich einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einzuholen?

Natürlich kann man bei kleineren Schäden nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, allerdings kann es dann manchmal ganz schön teuer werden. Denn ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt gilt in keinerlei Hinsicht als beweissicherndes Dokument. Außerdem fehlen Informationen wie die Auskunft über die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. Durch diese fehlenden Angaben werden dann die Schadenersatzansprüche nicht richtig berechnet und der Fahrzeuginhaber verliert bares Geld. Daher empfehlen wir äußerst dringend immer einen Gutachter zu beauftragen, um böse Überraschungen vorzubeugen.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Fields with * are required