Habe ich die freie Wahl der Reparatur-Werkstatt?

Bei dieser Frage muß erstmal zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden werden. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es Angebote mit Werkstattbindung. In diesem Fall ist eine freie Wahl der Werkstatt nicht zulässig, sondern wird von der Versicherung vorgegeben. Im Gegenzug ist dieses Angebot günstiger in der Prämie.

Bei einem Haftpflichtschaden können sie sich die Werkstatt, von der Vertragswerkstatt bis hin zur freien Werkstatt, frei aussuchen. Eventuell kann es bei Leasingfahrzeugen Einschränkungen geben. Hier sollten sie in einem Schadensfall ihren Vertragspartner kontaktieren, da eventuell in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss.

Wer nach einem Schaden zum KFZ-Gutachter Hamburg gehen möchte um ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen zu lassen, bekommt dies von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist dabei, dass der gegnerische Kfz- Halter schuld an dem Unfall ist. Wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Es empfiehlt sich, ggf. abzuwarten, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Kompetente Hilfe erhalten sie im Schadenfall bei KFZ-Gutachter Hamburg.

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