Wer beauftragt den Sachverständigen und wer bezahlt ihn?
Im Haftpflichtschadenfall wird der Sachverständige gerne von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Wir lehnen von einem von der Versicherung engagierten Gutachter aber in jedem Fall ab und empfehlen die Suche nach einem eigenen und freien Gutachten. So können Sie sicherstellen, dass der Schaden nicht im Sinne der Versicherung geltend gemacht wird, sondern Sie die tatsächlichen Schadenersatzansprüche einfordern können.
Im Kaskoschadenfall ist das anders. Beauftragen können Sie einen eigenen Gutachter. Die Kosten werden aber nicht immer von der Versicherung übernommen. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung ist daher empfehlenswert.