Darf ich mit High-Heels oder Flip-Flops fahren?
Vor allem bei heißen Außentemperaturen sind offene Schuhe wie Badesandalen oder Flip Flops sehr beliebt. Diese Tatsache verlockt auch dazu, dass die Flip Flops einfach beim Autofahren angelassen werden oder direkt barfuß gefahren wird. Oft meinen Mitfahrer dann, dies sei verboten, doch dies ist einer von vielen Irrtümern unter Autofahrern: Flip Flops, High Heels oder gar keine Schuhe sind gesetzlich am Steuer eines Kraftfahrzeuges verboten. Diese Annahme ist jedoch falsch – vielmehr gilt diese Aussage nur für Berufskraftfahrer. Diese müssen nämlich laut Gesetz feste und geschlossene Schuhe tragen, wenn Sie dienstlich unterwegs sind. Passend dazu auch die Aussage der Vorsitzenden des Bund der Versicherten (BdV) Lilo Bluck: „Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für private Fahrer keine Vorschrift zum richtigen Schuhwerk.“
Auch ein kurzer Blick in die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland gibt bezüglich Flip Flops oder High Heels am Steuer keine genaueren Auskünfte. Zumindest wird bei einer Verkehrskontrolle nur eine Mahnung der Polizeibeamten auf einen zukommen, man solle doch festes Schuhwerk tragen. Kritisch wird die ganze Sache jedoch bei einem Unfall. Denn laut Straßenverkehrsordnung heißt es, dass „… die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besatzung nicht leidet.“ Und genau dies ist bei Fahren mit schlechtem Schuhwerk wie Flip Flops oder High Heels nicht gewährleistet. Bei aktuellen Fällen haben Gerichte zudem bereits entschieden, dass Autofahrer die kein bzw. derartiges Schuhwerk tragen ein Abrutschen von den Pedalen bzw. bei Einleiten eines abrupten Bremsmanövers wertvolle Sekunden verlieren. Wer sich Sorgen um den Schaden macht, dem sei gesagt, dass Versicherungen in der Regel für Schäden des Unfallopfers aufkommen – die Schäden am Fahrzeug werden jedoch nicht zweifelsfrei übernommen. Daher empfehlen wir, vor allem im eigenen Interesse, beim Autofahren stets festes Schuhwerk zu tragen.