Autounfall in wandsbek hamburg – Vergessen Handbremse anzuziehen!
Samstag morgen: Herr Thomas stellt sein Auto nur für kurze Zeit an einer Straße in Hamburg Wandsbek ab, um schnell ein paar frische Brötchen für das traditionelle Familienfrühstück am Samstag zu kaufen. Die Fußgängerampel zeigt grün – Sprunghaft verlässt er das Auto, um noch schnell in der Grünphase die Straße zu überqueren. Und schon ist es passiert: Der Zuruf einer Passantin lässt Herrn Thomas in Schockstarre verfallen: In der Eile hatte er vergessen, die Handbremse anzuziehen. Das Auto ist auf der abschüssigen Straße wenige Meter zurückgerollt und auf einen dahinter parkenden Mittelklassewagen gerollt.
Schnell hat sich auch der Fahrzeugeigentümer des beschädigten Wagens ausfindig machen lassen: Ein Büroangestellter aus dem Nachbarhaus. Bei genauerem Betrachten stellen die beiden am Unfall beteiligten Fahrzeughalter fest, dass der Schaden scheinbar sehr gering ausfällt. Glück gehabt oder doch eher vorschnell geurteilt? Die beiden Männer entscheiden sich, die Polizei nicht zu verständigen. Herr Thomas, der erst gerade Bargeld an der örtlichen Bankfiliale abgeholt hat, drückt dem Geschädigten großzügige 200 Euro in die Hand – beide gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit schnell und unbürokratischer erledigt sei.
Wenige Tage später sucht der Unfallgeschädigte eine freie Werkstatt in Wandsbek bei Hamburg auf und glaubt, zunächst nicht richtig zu hören: Der angestellte KFZ-Gutachter teilt ihm gleich zu Beginn mit, dass die Reparaturkosten den Betrag von 200 Euro in jedem Fall überschreiten werden. Es handele sich bei dem beschädigten Frontscheinwerfer um ein Bauteil, das bei den Wagen der neueren Modellreihen komplett ausgetauscht werden müsse. Inklusive Ein- und Ausbau würden die Kosten für das neue Bauteil wohl zwischen 500 und 750 Euro liegen.
Ein Fall, der vielen Unfallbeteiligten eine Lehrer sein sollte: Auch wenn der Schaden auf den ersten Blick nicht sonderlich hoch aussieht, belehrt ein KFZ-Gutachter die Geschädigten häufig eines Besseren! Vor allem bei den neuen Fahrzeugen summieren sich die Kosten für einen Schaden sehr schnell! Wer auf Nummer sicher gehen will – und das sollte ein jeder, der nicht auf dem von jemand anders verursachten Schaden sitzen bleiben möchte – sollte sich in jedem Fall die Ausweisdaten und die Telefonnummer des Unfallgegners mitgeben lassen. Die Schadensregulierung bzw. Kostenerstattung zwischen den am Unfall beteiligten Personen sollte erst nach fachlichem Rat durch einen KFZ-Gutachter geschehen. Deshalb: Auch wenn auf die Verständigung der Polizei verzichtet wird, ist es ratsam immer so zu verbleiben, dass der Unfallverursacher erst nach der Erstellung eines offiziellen Gutachtens bzw. nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages durch eine jeweilige Fachwerkstatt für den Schaden aufkommt. Dies ist übrigens nicht nur für den Geschädigten von Vorteil: Auch der Unfallverursacher hat auf diese Weise handfeste Unterlagen, die dann an die Versicherung weitergeleitet werden können.